IT-480 Software-Downloads

Softwareanforderungen

• Diese Software funktioniert auf PCs oder Tablets, auf denen die 32-Bit- oder die 64-Bit-Version von Windows 7, Windows 8, Windows 8.1 und Windows 10 installiert ist.

• Für die Installation dieser Software ist mindestens 1 GB Festplattenspeicher erforderlich.

• Eine Bildschirmauflösung von mindestens 1280 Punkten x 800 Punkten (100 % Skalierungsverhältnis) wird empfohlen.

 

Funktion

Mit dieser Software können die folgenden Funktionen ausgeführt werden.

• Überprüfen und Ändern von Einstellungen

• Automatische Einstellung des Emissionsgrads

• Prüfung der Stromausgangsleistung

• Messdatenerfassung (maximal 8 Geräte können angeschlossen werden)

Es kann auch allgemeine Kommunikationssoftware verwendet werden.

Endbenutzer-Software-Lizenzvertrag

Wichtiger Hinweis
Vor der Nutzung dieser Software wird darum gebeten, die folgende Endbenutzer-Software-Lizenzvereinbarung (im Folgenden als "EULA" bezeichnet) ausnahmslos zu lesen.

Die Nutzung dieses Softwareprodukts (im Folgenden als "Software" bezeichnet) ist von der Zustimmung zu allen in dieser EULA enthaltenen Bestimmungen abhängig. Wenn Kunden die Installation, Vervielfältigung oder Nutzung der Software veranlassen, gilt dies als Zustimmung zu allen Bestimmungen der EULA. Falls der Kunde den Bedingungen der EULA nicht zustimmt, ist es nicht möglich, die Software zu nutzen. Bei Beendigung der Nutzung der Software ist es erforderlich, dass alle Vervielfältigungen der Software und ihrer Bestandteile unverzüglich vernichtet werden.

1. Begriffsbestimmung
Die Software bezieht sich auf die Software, die aktualisierte Software und die zugehörigen Materialien, die den Kunden von HORIBA, Ltd. zur Verfügung gestellt werden (im Folgenden als "HORIBA bezeichnet").

2. Lizenzierung der Installation und Nutzung
HORIBA erklären sich hiermit einverstanden, die folgenden Rechte an Kunden zu lizenzieren, unter der Bedingung, dass diese Kunden alle Bestimmungen der EULA einhalten.

2.1. Installations- und Nutzungsrechte
Es muss möglich sein, die Software auf einem (1) Gerät zu installieren und zu verwenden, das den in der Bedienungsanleitung angegebenen Systemanforderungen entspricht.

3. Vorbehalt von Immaterialgüterrechten und sonstigen Rechten
HORIBA behält sich alle Rechte vor, mit Ausnahme der Rechte, die den Kunden in der EULA ausdrücklich lizenziert sind. Die Software ist durch Gesetze und Konventionen in Bezug auf Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum geschützt. HORIBA behält die Rechte, Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Software. HORIBA dürfen Kunden nur die Installation und Nutzung der Software lizenzieren und die Software nicht an Kunden verkaufen. Die EULA lizenziert keine Lizenz an Kunden zur Nutzung von Rechten in Bezug auf die Marken von HORIBA.

4. Open-Source-Software
Wenn die Software Open-Source-Software (im Folgenden als "OSS" bezeichnet) enthält, die einem anderen Dritten als HORIBA gehört, müssen Kunden die vom OSS geforderten Bedingungen einhalten. HORIBA gewährt Kunden die Lizenz zur Nutzung der Software, solange diese Bedingungen eingehalten werden. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bedingungen des OSS und der EULA haben die Bedingungen des OSS Vorrang. Zur Information der Kunden wird der in der Software enthaltene OSS in der Bedienungsanleitung beschrieben.

5. Sicherungskopien
Kunden müssen in der Lage sein, nach eigenem Ermessen eine Kopie der Software auf Geräten zu erstellen, die auf Backups beschränkt sind. Die Installation und Vervielfältigung der Software durch Kunden ist auf die Fälle gemäß diesem Artikel und Artikel 2 beschränkt.

6. Verbotene und eingeschränkte Angelegenheiten
6.1. Verbote von Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung

Kunden ist es nicht gestattet, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

6.2. Verbote von Änderungen
Kunden ist nicht berechtigt, die Software zu ergänzen, zu modifizieren, zu übersetzen oder andere Änderungen vorzunehmen.

6.3. Einschränkungen der Nutzungszwecke
Kunden dürfen die Software nur zu Zwecken der Nutzung durch die Kunden selbst nutzen. Es ist nicht zulässig, die Software für andere Zwecke zu verwenden.

6.4. Verbote der Nutzung auf Servern
Die Installation der Software auf Computer-Dateiservern durch Kunden oder die Verwendung der Software auf solchen Servern ist verboten. Die Vervielfältigung auf Netzwerkserver zum Zwecke der Verbreitung ist ebenfalls untersagt.

6.5. Verbot der Trennung von Bestandteilen
Die Lizenzierung wird für die Installation, Vervielfältigung und Nutzung der Software als einzelnes Produkt gewährt. Es ist nicht zulässig, einen Teil der Komponenten der Software für die Installation, Vervielfältigung oder Verwendung in einer Vielzahl von Geräten zu trennen.

6.6. Verbot von Überweisungen
Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Eigentumsrechte an Geräten, auf denen die Software installiert wurde, oder die von HORIBA gemäß der EULA lizenzierten Rechte an Dritte zu übertragen.

6.7. Beschränkungen bei Übertragungen
Kunden haben die Möglichkeit, Duplikate der Software auf andere Geräte zu übertragen. Nach einer solchen Übertragung ist es erforderlich, dass die Software vor der betreffenden Übertragung vollständig von dem Installationsgerät gelöscht wird.

6.8. Verbot von Vermietungen usw.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software an Dritte zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen, weder entgeltlich noch unentgeltlich.

7. Verwendung von Daten
Für den Fall, dass HORIBA oder eines seiner verbundenen Unternehmen Supportleistungen in Bezug auf die Software erbringt, kann es Fälle geben, in denen die technischen Informationen von Kunden als eine Phase dieser Dienstleistungen gesammelt und verwendet werden.

8. Links zu Websites Dritter
HORIBA übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt von Websites oder Diensten Dritter, die Links auf den Websites Dritter oder Änderungen oder Aktualisierungen dieser Websites, Dienste oder Links. Diese Links und der Zugang zu diesen Websites und Diensten werden aus Gründen der Bequemlichkeit der Kunden zur Verfügung gestellt und stellen keine Billigung der Inhalte der Websites oder Dienste Dritter durch HORIBA dar.

9. Beschränkungen bei der Ausfuhr
Die Software unterliegt Beschränkungen in Bezug auf Exporte aus Japan. Der Kunde ist verpflichtet, alle internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten. Diese Gesetze und Verordnungen enthalten Beschränkungen in Bezug auf die Kontrollen des Wertpapierhandels.

10. Beendigung der Lizenzierung
Für den Fall, dass Kunden gegen die Bestimmungen der EULA verstoßen, können HORIBA die Lizenz vorbehaltlos kündigen. Darüber hinaus ist der Kunde bei Beendigung der Lizenz, gleich aus welchem Grund, verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen sowie alle Vervielfältigungen und Bestandteile der Software zu vernichten.

11. Geltendes Recht
Die EULA ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen Japans auszulegen.

12. Haftungsausschluss
HORIBA übernehmen keine Garantie für Aspekte der Software, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich der Kompatibilität mit bestimmten Anwendungen. Es besteht auch keine Garantieverlängerung in Bezug auf Störungen, die aufgrund von Änderungen in Kombinationen der Software und anderer Systeme (einschließlich Betriebssysteme) und Anwendungen auftreten. HORIBA übernehmen ebenfalls keinerlei Haftung in Bezug auf jegliche Art von Schäden, die sich aus der Nutzung oder dem Missbrauch der Software ergeben.  Zu den Schäden gehören unter anderem Auswirkungen auf das Leben und das körperliche Wohlbefinden, der Verlust von Geschäftsinteressen, die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs, der Verlust von Geschäftsinformationen und andere Schäden im Zusammenhang mit finanziellen Verlusten.

13. Gerichtsstand durch Vereinbarung
Das Bezirksgericht Kyoto fungiert als ausschließliches Gericht erster Instanz in erster Instanz für alle Streitigkeiten, die sich auf diese Angelegenheit beziehen.

14. Sonstige Angelegenheiten
HORIBA müssen in der Lage sein, Änderungen an der EULA vorzunehmen, ohne dass die Kunden benachrichtigt oder andere Verfahren durchgeführt werden müssen. Kunden müssen gemäß den Bestimmungen der EULA handeln, nachdem sich die Nutzung der Software geändert hat. Für den Fall, dass Kunden die Software nach Änderungen verwenden, die HORIBA in der EULA vorgenommen haben, wird davon ausgegangen, dass die Kunden mit den Bestimmungen der EULA nach den betreffenden Änderungen einverstanden sind. Es kann Fälle geben, in denen HORIBA Meinungen, Informationen oder andere Eingaben von Kunden zu Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung oder Leistung der Software verwendet, um Verbesserungen an der Software vorzunehmen oder für andere Zwecke.

Corporate / Unternehmen